Über Schulden spricht man nicht!?
Darum suchen sich viele betroffene Menschen auch erst sehr spät Hilfe - leider!
Wenn Sie heute auf dieser Seite sind haben Sie den ersten Schritt schon geschafft.
Denn, über Schulden spricht man doch!
Sie suchen Rat und Hilfe dabei, Ihre Schulden und finanziellen Notlagen hinter sich zu lassen und möchten in eine schuldenfreie Zukunft blicken?
Ich bin sicher, dass ich auch Ihnen helfen kann!
Gemeinsam gehen wir in Ihre schuldenfreie Zukunft!
Schuldner- & Insolvenzberaterin
Jeder Fall ist anders.
Also ist auch jede Lösung individuell und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten. Ich mache kein 08/15 sondern berate und begleite Sie genau so, wie Ihre Situation und Person es erfordern.
Nach einem Erstgespräch erstellen wir mit Ihnen gemeinsam einen Bedarfsplan und finden eine auf Sie, Ihre Situation und Möglichkeiten zugeschnittene individuelle Lösung.
Bei Schuldnerberatung wird im Wesentlichen zwischen einer staatlich geförderten und einer gewerblichen Beratung unterschieden. Die öffentlich finanzierte soziale Schuldnerberatung steht oft nur beschränkten Kreisen von Ratsuchenden (bspw. SGB-Leistungsbeziehenden, Inhaftierten, Alleinerziehenden usw.) offen. Zudem gibt es teilweise immense Wartelisten.
Leider führt dieser Mangel und die Tatsache, dass der Begriff "Schuldnerberatung" rechtlich nicht klar umrissen ist dazu, dass es einige "schwarze Schafe" am Markt gibt.
Einige gewerbliche Schuldnerberatungsstellen bieten oft nur eine schön verpackte "kaufmännische Dienstleistung" oder das bloße Abspulen gesetzlicher Vorgaben ohne den Hauch einer echten Beratung ab! Diese Stellen haben in der Regel keine staatliche Anerkennung und bedienen sich teilweise dubioser Kooperationen.
Das bedeutet, dass Sie sich mit Gewinnstreben und nicht situationsgerechter, lösungsorientierter und auf nachhaltige Entschuldung angelegter Beratung konfrontiert sehen.
Das machen wir anders!
Die MitarbeiterInnen in meinem Team haben neben fundierten rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnissen sich gleichwohl der Sozialen Schuldnerberatung verpflichtet! InsO-bsp ist staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach § 305 InsO und darf Sie daher im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung und dem Insolvenzverfahren rechtlich beraten!